Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Softwareentwicklung, Beratung und Wartung durch Elblogik

Version 2026-09-28


§ 1 Geltungsbereich, Anbieter, ausschließlich Unternehmer

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Leistungen von Elblogik, insbesondere die Entwicklung individueller Software, Beratung und Wartung, einschließlich der Nutzung des Kundenportals unter kunden.elblogik.de (im Folgenden „Portal“). Elblogik betreibt oder hostet keine Software des Kunden auf eigenen oder angemieteten Servern; individuell entwickelte Software wird an den Kunden übergeben und von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten auf dessen Systemen betrieben.

(2) Anbieter ist Florian Zandberg, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Elblogik“, Am Bahnhof 8A, 21739 Dollern, Deutschland, E-Mail: moin@elblogik.de, Telefon: +49 1520 3515201 (im Folgenden „Elblogik“ oder „wir“). Vertragspartner ist der jeweilige Auftraggeber (im Folgenden „Kunde“).

(3) Elblogik schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB sind ausgeschlossen. Mit der Anfrage, der Anlage eines Portalkontos oder der Annahme eines Angebots bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Elblogik ist berechtigt, hierzu geeignete Nachweise zu verlangen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355 BGB) besteht nicht.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Elblogik ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Wartungsvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

(5) Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, deren Version im angenommenen Angebot oder Wartungsvertrag angegeben ist. Das Portal speichert diese Version bei jeder Annahme.

§ 2 Begriffe

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

  • Angebot: das von Elblogik im Portal (ausnahmsweise in Textform) übermittelte, mit Version, Nummer und Gültigkeitsdatum versehene Angebot mit Beschreibung, Positionen, Meilensteinen, inklusiven Änderungen und Zahlungsziel;
  • Auftrag: der durch Annahme eines Angebots zustande gekommene Einzelvertrag;
  • Meilenstein: ein im Angebot festgelegter, gesondert abnahmefähiger Leistungsabschnitt mit einem prozentualen Anteil an der Vergütung;
  • Änderungswunsch: ein Wunsch des Kunden, den vereinbarten Leistungsumfang eines Auftrags zu ändern oder zu erweitern;
  • Änderungskontingent: die im Angebot festgelegte Anzahl von Änderungswünschen, die ohne zusätzliche Vergütung umgesetzt werden;
  • Mangel: eine Abweichung der Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne von § 9;
  • Wartungsvertrag: ein Dauerschuldverhältnis über laufende Betreuungsleistungen auf Grundlage eines Pakets mit Monatspreis, monatlichem Zeitkontingent, Reaktionszeit, Leistungsbeschreibung und Mindestlaufzeit;
  • Anliegen: eine im Rahmen eines Wartungsvertrags über das Portal gemeldete Aufgabe (Wunsch oder Fehler);
  • Textform: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger im Sinne von § 126b BGB, insbesondere E-Mail oder eine im Portal abgegebene und dort gespeicherte Erklärung.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website elblogik.de, insbesondere Leistungsbeschreibungen, „ab“-Preise, Beispiele, die Ergebnisse des „Betriebs-Checks“ sowie die vom „Projekt-Assistenten“ oder im Portal erzeugten Projekt-Entwürfe (Steckbriefe) und Preisrahmen, sind unverbindlich. Sie stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Projekt-Entwürfe werden mit Hilfe eines KI-Systems erzeugt, das auch den Umfang je Funktion grob einstuft; den Preisrahmen berechnet daraus eine feste Formel, nicht die KI. Sie dienen ausschließlich einer ersten Orientierung und ersetzen keine Prüfung durch Elblogik.

(2) Eine Anfrage des Kunden über das Kontaktformular, die Rückrufbitte, den Projekt-Assistenten oder das Portal ist eine unverbindliche Aufforderung an Elblogik, ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für eine Anfrage nach einem Wartungspaket im Portal.

(3) Elblogik erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot und stellt es im Portal bereit. Mit der Bereitstellung wird die jeweilige Version des Angebots unveränderlich festgeschrieben und mit einer Prüfsumme versehen. Das Angebot ist bis zu dem darin genannten Gültigkeitsdatum bindend; danach erlischt es.

(4) Der Kunde kann vor der Annahme im Portal eine Anpassung anfragen. Elblogik kann daraufhin eine neue Version des Angebots bereitstellen. Mit Bereitstellung einer neuen Version ist nur noch diese annahmefähig; frühere Versionen bleiben zur Nachvollziehbarkeit sichtbar, können aber nicht mehr angenommen werden. Elblogik kann ein Angebot vor seiner Annahme zurückziehen.

(5) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde die aktuelle Version des Angebots im Portal durch Setzen des Hakens zur Bestätigung dieser AGB und Betätigen der Schaltfläche „Verbindlich annehmen“ annimmt. Das Portal nimmt die Annahme nur an, wenn das Angebot noch gültig ist, es sich um die aktuelle Version handelt und der angenommene Inhalt unverändert ist. Als Nachweis speichert Elblogik den Zeitpunkt der Annahme, das handelnde Konto, die gültige AGB-Version, die Prüfsumme des angenommenen Inhalts und einen pseudonymisierten Prüfwert der IP-Adresse. Der Kunde erhält eine Bestätigung per E-Mail und kann den angenommenen Inhalt jederzeit im Portal einsehen und über die Druckansicht speichern.

(6) Wird ausnahmsweise außerhalb des Portals ein Angebot erteilt, kommt der Vertrag durch Annahme in Textform oder durch Auftragsbestätigung von Elblogik in Textform zustande.

(7) Für Wartungsverträge gelten die Absätze 3 bis 6 entsprechend. Ein Upgrade auf ein größeres Paket ist eine Vertragsänderung, die der Kunde im Portal durch AGB-Bestätigung und Klick selbst vornimmt (§ 14 Abs. 7).

(8) Der Kunde stellt sicher, dass Personen, die über sein Portalkonto Angebote annehmen, Änderungswünsche beauftragen, Preise annehmen oder Verträge ändern oder kündigen, hierzu bevollmächtigt sind. Erklärungen, die über das Konto des Kunden abgegeben werden, muss der Kunde sich zurechnen lassen, soweit er den Zugang nicht vorwerfbar ungeschützt gelassen hat und dies Elblogik nicht erkennbar war.

§ 4 Leistungsarten und Rechtsnatur

(1) Art, Umfang und Beschaffenheit der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem angenommenen Angebot bzw. Wartungsvertrag einschließlich der darin in Bezug genommenen Unterlagen sowie ergänzend aus diesen AGB. Eine Eignung für einen darüber hinausgehenden, vom Kunden verfolgten Zweck schuldet Elblogik nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Individualsoftware (Werkleistung): Die Entwicklung individueller Software, insbesondere Web-Anwendungen und Portale, mobile Apps (z. B. mit Flutter), Desktop-Anwendungen für macOS und Windows sowie Automatisierungen („Helferlein“), erbringt Elblogik als Werkleistung (§§ 631 ff. BGB), soweit im Angebot ein bestimmtes Ergebnis mit Meilensteinen und Abnahme vereinbart ist.

(3) Beratung und sonstige Dienstleistungen: Beratung, Workshops, Konzeptions- und Analyseleistungen, Schulungen sowie Unterstützungsleistungen nach Aufwand erbringt Elblogik als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB). Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg.

(4) Wartung: Leistungen aus Wartungsverträgen richten sich nach § 14. Die Bearbeitung einzelner Anliegen ist Dienstleistung, soweit nicht für ein bepreistes Anliegen ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart ist. Wartungsleistungen (z. B. Aktualisierungen, Unterstützung, Fehlerbeseitigung) erbringt Elblogik an der gelieferten Software bzw. auf den Systemen und der Infrastruktur des Kunden, nicht durch Betrieb oder Hosting auf Servern von Elblogik.

(5) Elblogik ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, sofern deren Einsatz für den Kunden zumutbar ist; § 17 und der Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben unberührt. Elblogik bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.

(6) Termine für ein kostenloses Kennenlerngespräch sind unverbindlich und begründen keine Leistungspflicht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde unterstützt Elblogik bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Er ist insbesondere verpflichtet,

  • die fachlichen Anforderungen, Abläufe und Rahmenbedingungen vollständig und zutreffend zu beschreiben und Rückfragen zeitnah, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen, zu beantworten;
  • einen fachlich kompetenten und entscheidungsbefugten Ansprechpartner zu benennen;
  • die erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Daten, Logos), Zugänge, Schnittstellenbeschreibungen, Testdaten und Testumgebungen rechtzeitig und in verwendbarer Qualität bereitzustellen;
  • Konten bei Drittanbietern, die auf seinen Namen laufen müssen (insbesondere Apple Developer Program, Google Play Console, Microsoft Store, Domains, Zahlungsdienste), selbst anzulegen und die hierfür anfallenden Gebühren selbst zu tragen;
  • gemeldete fertige Meilensteine zeitnah zu prüfen (§ 8);
  • Fehler nachvollziehbar zu melden, möglichst mit Beschreibung der Schritte, Zeitpunkt, erwartetem und tatsächlichem Verhalten und Screenshots;
  • seine Daten und Systeme, soweit nicht ausdrücklich Elblogik die Datensicherung übernommen hat, in einer dem Risiko angemessenen Weise regelmäßig zu sichern.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte verfügt, und dass ihre Verwendung nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

(3) Soweit die Software in einem regulierten oder sicherheitskritischen Bereich eingesetzt werden soll (insbesondere Gesundheit, Medizinprodukte, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Zutrittskontrolle, kritische Infrastruktur, Beschäftigung, automatisierte Entscheidungen über natürliche Personen), weist der Kunde Elblogik vor Vertragsschluss darauf hin. Die Prüfung, ob die Software für einen solchen Zweck zulässig, geeignet oder zulassungspflichtig ist, obliegt dem Kunden, soweit Elblogik sie nicht ausdrücklich übernommen hat.

(4) Mitwirkungen sind Obliegenheiten des Kunden. Erbringt der Kunde eine Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart, verschieben sich davon abhängige Termine angemessen (§ 7 Abs. 3). Elblogik kann dadurch entstehenden Mehraufwand nach den im Angebot genannten Sätzen, hilfsweise nach dem jeweils aktuellen Stundensatz von Elblogik, gesondert berechnen. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere aus §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.

§ 6 Änderungswünsche und Änderungskontingent

(1) Der Kunde kann während eines laufenden Auftrags und bis zum Ablauf der im Angebot genannten Frist nach Abnahme des letzten Meilensteins Änderungswünsche über das Portal einreichen. Mängel sind keine Änderungswünsche; sie werden gesondert nach § 9 gemeldet und bearbeitet und verbrauchen kein Änderungskontingent.

(2) Elblogik entscheidet über jeden Änderungswunsch innerhalb angemessener Frist und teilt dem Kunden im Portal mit, ob der Wunsch

a) im Änderungskontingent umgesetzt wird, b) nur gegen zusätzliche Vergütung umgesetzt werden kann (mit Preisangabe), c) einer Rückfrage bedarf oder d) abgelehnt wird (mit Begründung).

(3) Das Änderungskontingent umfasst die im Angebot genannte Anzahl von Änderungswünschen. Im Kontingent werden nur Änderungen umgesetzt, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich erweitern und deren Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum Auftrag steht. Ob ein Wunsch diese Voraussetzungen erfüllt, bestimmt Elblogik nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Jeder im Kontingent umgesetzte Änderungswunsch zählt als eine Änderung. Das Portal zeigt den Stand des Kontingents und die Einreichungsfrist an. Nicht genutzte Änderungen verfallen mit Ablauf der Frist; eine Erstattung erfolgt nicht.

(4) Ist das Kontingent erschöpft oder übersteigt der Wunsch den Rahmen von Absatz 3, kann Elblogik einen Preis für die Umsetzung nennen. Die Umsetzung beginnt erst, nachdem der Kunde den Preis im Portal angenommen hat; mit der Annahme kommt eine entsprechende Vertragsänderung zustande. Lehnt der Kunde den Preis ab, bleibt der Auftrag im ursprünglichen Umfang bestehen.

(5) Änderungswünsche können vereinbarte Termine beeinflussen. Elblogik weist bei der Entscheidung auf absehbare Auswirkungen auf Termine hin; mit Umsetzung des Wunsches verschieben sich betroffene Termine angemessen.

(6) Bis zur Entscheidung über einen Änderungswunsch arbeitet Elblogik auf Grundlage des bisher vereinbarten Leistungsumfangs weiter, soweit der Kunde nicht in Textform eine Unterbrechung verlangt. Durch eine verlangte Unterbrechung entstehender Aufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 7 Termine, Meilensteine, Verzögerungen

(1) Im Angebot genannte Liefertermine und Zeitangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Im Übrigen handelt es sich um Planwerte, die Elblogik nach Kräften einhält.

(2) Elblogik meldet die Fertigstellung eines Meilensteins im Portal. Der Kunde kann den Fortschritt jederzeit im Portal verfolgen.

(3) Termine verschieben sich angemessen, soweit Elblogik an der Leistung gehindert ist durch (a) nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden, (b) Änderungswünsche, (c) Umstände, die Elblogik nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Drittanbietern, Prüfprozesse von App-Stores oder behördliche Maßnahmen, oder (d) Krankheit des Inhabers, soweit sie die Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt; Elblogik informiert den Kunden hierüber unverzüglich. Die Verschiebung umfasst eine angemessene Wiederanlaufzeit.

(4) Die Aufnahme oder Freigabe von Apps in App-Stores (Apple App Store, Google Play Store, Microsoft Store u. a.) liegt im alleinigen Ermessen der jeweiligen Plattformbetreiber. Elblogik schuldet nicht, dass eine App in einem bestimmten Zeitraum, überhaupt oder dauerhaft in einem Store verfügbar ist. Weist ein Store eine App zurück, wirkt Elblogik im Rahmen des Zumutbaren an einer Anpassung mit; beruht die Zurückweisung auf Gründen, die Elblogik nicht zu vertreten hat (z. B. Inhalte, Konten oder Geschäftsmodell des Kunden), ist der Mehraufwand gesondert zu vergüten.

§ 8 Abnahme

(1) Werkleistungen werden meilensteinweise abgenommen. Nach Meldung der Fertigstellung prüft der Kunde den Meilenstein und erklärt im Portal entweder die Abnahme („Abnehmen“) oder meldet Mängel („Mängel melden“) mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

(2) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Unwesentliche Mängel werden nach der Abnahme im Rahmen von § 9 beseitigt.

(3) Meldet der Kunde Mängel, beseitigt Elblogik diese und meldet den Meilenstein erneut als fertig; Absatz 1 gilt entsprechend.

(4) Ein Meilenstein gilt als abgenommen, wenn Elblogik dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Die Fristsetzung erfolgt in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Portal. Der Abnahme steht es ferner gleich, wenn der Kunde die Leistung ohne Vorbehalt produktiv nutzt, es sei denn, die Nutzung erfolgt nur zur Schadensminderung und der Kunde hat dies angezeigt.

(5) Mit der Abnahme eines Meilensteins wird der darauf entfallende Vergütungsanteil fällig (§ 10 Abs. 3). Mit Abnahme des letzten Meilensteins ist der Auftrag abgeschlossen; die Frist für Änderungswünsche (§ 6 Abs. 1) beginnt.

§ 9 Mängelrechte

(1) Maßgeblich für die Beschaffenheit ist die Leistungsbeschreibung im angenommenen Angebot einschließlich vereinbarter Änderungen. Software ist nach dem Stand der Technik nicht in allen Anwendungsfällen fehlerfrei. Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung bei vertragsgemäßem Einsatz von der vereinbarten Beschaffenheit nicht nur unerheblich abweicht. Kein Mangel liegt insbesondere vor bei Abweichungen, die auf Änderungen von Betriebssystemen, Browsern, Plattformen, Schnittstellen oder Drittsoftware nach der Abnahme, auf Eingriffen des Kunden oder Dritter in die Software, auf vertragswidrigem Einsatz oder auf fehlerhaften Daten oder Vorgaben des Kunden beruhen.

(2) Der Kunde meldet Mängel im Portal („Fehler melden“) oder, bei laufenden Wartungsverträgen, als Anliegen der Art „Fehler“. Die Mängelbeseitigung ist für den Kunden kostenlos und verbraucht weder Änderungskontingent noch Wartungskontingent.

(3) Elblogik leistet Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Neuherstellung. Als Nacherfüllung gilt auch eine zumutbare Umgehungslösung, die die vertragsgemäße Nutzung ermöglicht, bis der Mangel beseitigt ist. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung mindern, vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten oder, bei Werkleistungen, den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach § 18.

(4) Stellt sich heraus, dass kein Mangel vorliegt, teilt Elblogik dies dem Kunden im Portal mit Begründung mit. Hätte der Kunde bei zumutbarer Prüfung erkennen können, dass kein von Elblogik zu vertretender Mangel vorliegt, kann Elblogik den für die Untersuchung entstandenen Aufwand nach den vereinbarten Sätzen, hilfsweise nach dem aktuellen Stundensatz, berechnen.

(5) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme, bei Dienstleistungen ab Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen, in denen eine Verkürzung gesetzlich unzulässig ist; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(6) Garantien im Rechtssinne übernimmt Elblogik nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und in Textform vereinbart sind.

§ 10 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im angenommenen Angebot, im angenommenen Preis zu einem Änderungswunsch oder Anliegen bzw. im Wartungsvertrag genannten Preise. Soweit Leistungen nach Aufwand vereinbart oder gesondert zu vergüten sind und kein Satz vereinbart ist, gilt der zum Zeitpunkt der Leistung aktuelle Stundensatz von Elblogik.

(2) Elblogik ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG. Auf Angeboten und Rechnungen wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen („Kein Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG“). Entfällt die Kleinunternehmerregelung, gelten Preise für nach diesem Zeitpunkt angebotene Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; das jeweilige Angebot weist dies aus.

(3) Bei Werkleistungen wird der auf einen Meilenstein entfallende Anteil der Vergütung mit dessen Abnahme fällig. Zusätzlich vergütete Änderungswünsche werden mit ihrer Erledigung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dienstleistungen nach Aufwand werden monatlich nachträglich abgerechnet.

(4) Rechnungen stellt Elblogik außerhalb des Portals in Textform. Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb des im Angebot genannten Zahlungsziels, mangels Angabe innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen.

(5) Die Vergütung aus Wartungsverträgen richtet sich nach § 14 Abs. 9.

(6) Reisekosten und Auslagen sowie Gebühren Dritter (z. B. App-Store-Gebühren, Lizenzen für Drittsoftware, Domains, Serverkosten, KI-Nutzungsentgelte in der Kundensoftware) trägt der Kunde, soweit sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.

(7) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Elblogik ist darüber hinaus berechtigt, nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist weitere Leistungen aus dem betroffenen Vertragsverhältnis bis zur Zahlung zurückzuhalten.

(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 11 Nutzungsrechte an Software und Quellcode

(1) Individuell erstellte Arbeitsergebnisse: An der für den Kunden individuell erstellten Software einschließlich Quellcode, Dokumentation und sonstiger speziell für ihn erstellter Arbeitsergebnisse räumt Elblogik dem Kunden das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, diese in allen bekannten Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

(2) Vorbestehende und allgemeine Bestandteile: Elblogik verwendet bei der Entwicklung eigene, vorbestehende oder unabhängig vom Auftrag entwickelte Bausteine, Bibliotheken, Vorlagen, Werkzeuge, Routinen und allgemeines Know-how („Elblogik-Bausteine“). Hieran behält Elblogik alle Rechte. Der Kunde erhält an Elblogik-Bausteinen, soweit sie in die gelieferte Software eingegangen sind, ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht, sie als Bestandteil dieser Software im Umfang von Absatz 1 zu nutzen, zu bearbeiten und mit ihr weiterzugeben. Elblogik darf Elblogik-Bausteine und allgemeines Know-how für andere Kunden weiterverwenden, jedoch keine vertraulichen Informationen oder kundenspezifischen Inhalte des Kunden.

(3) Quellcode: Elblogik übergibt dem Kunden den Quellcode der individuell erstellten Software in einem üblichen Format (z. B. als Git-Repository oder Archiv) nach vollständiger Zahlung der jeweiligen Vergütung und auf Verlangen, spätestens mit Abschluss des Auftrags. Führt Elblogik die Software im Rahmen eines Wartungsvertrags weiter, stellt Elblogik dem Kunden auf Verlangen den jeweils aktuellen Stand zur Verfügung.

(4) Die Rechtseinräumung nach Absatz 1 bis 3 steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung. Bis dahin ist die Nutzung zu Test- und Abnahmezwecken sowie, nach Abnahme, zur bestimmungsgemäßen Nutzung widerruflich gestattet. Der Widerruf ist nur bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist zulässig.

(5) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Daten und Materialien verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt Elblogik hieran die zur Vertragsdurchführung erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein.

(6) Rechte an Drittsoftware und Open-Source-Komponenten richten sich nach § 12.

§ 12 Drittsoftware, Open Source und Plattformen

(1) Software wird regelmäßig unter Verwendung von Drittsoftware erstellt, insbesondere Open-Source-Komponenten, Frameworks (z. B. Flutter, SvelteKit), Programmbibliotheken, Schnittstellen und Diensten Dritter. Hierfür gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers. Elblogik weist den Kunden auf Verlangen auf die verwendeten wesentlichen Komponenten und Lizenzen hin und liefert die nach den Lizenzen erforderlichen Hinweise mit.

(2) Elblogik setzt Open-Source-Komponenten mit sogenannten starken Copyleft-Lizenzen (z. B. GPL, AGPL), die eine Offenlegung des Quellcodes der gesamten Software verlangen können, nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden ein.

(3) Kostenpflichtige Drittsoftware, Dienste Dritter (z. B. Kartendienste, Zahlungsdienste, KI-Schnittstellen, Push-Dienste) und Konten bei Plattformbetreibern werden, soweit nicht anders vereinbart, vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten beschafft. Elblogik haftet nicht für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Richtlinien, Einstellung oder Änderungen solcher Dienste, soweit Elblogik dies nicht zu vertreten hat; § 18 bleibt unberührt.

(4) Werden Drittdienste in der Kundensoftware so geändert oder eingestellt, dass Anpassungen erforderlich werden, sind diese Anpassungen gesondert zu vergüten oder im Rahmen eines Wartungsvertrags zu beauftragen, soweit sie nicht Mängelbeseitigung sind.

§ 13 Einsatz von Künstlicher Intelligenz

(1) KI-Funktionen von Elblogik: Auf der Website und im Portal stellt Elblogik Funktionen bereit, die ein KI-System nutzen (derzeit „Projekt-Assistent“, „Betriebs-Check“ und der Projekt-Steckbrief bei Anfragen im Portal). Diese Funktionen sind als KI-Funktionen gekennzeichnet (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung). Ihre Nutzung ist freiwillig. Die Verarbeitung erfolgt über einen KI-Anbieter nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und, soweit einschlägig, des Auftragsverarbeitungsvertrags.

(2) Unverbindlichkeit von KI-Ergebnissen: KI-erzeugte Entwürfe, Steckbriefe, Ideen und Zeitschätzungen sind maschinell erzeugte, unverbindliche Vorschläge. Sie können unvollständig oder unzutreffend sein und werden nicht Vertragsinhalt. Verbindlich ist allein das von Elblogik erstellte und vom Kunden angenommene Angebot. Preisrahmen berechnet keine KI, sondern eine feste Formel aus dem von der KI eingestuften Umfang; auch sie sind unverbindlich (§ 3 Abs. 1).

(3) Eingaben des Kunden: Der Kunde gibt in KI-Funktionen keine personenbezogenen Daten Dritter, keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO, keine Geschäftsgeheimnisse Dritter und keine Inhalte ein, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist, soweit dies nicht für die Anfrage erforderlich und rechtlich zulässig ist. Den Textinhalt hochgeladener Unterlagen verarbeitet die KI nur, wenn der Kunde dies im Portal für die jeweilige Anfrage per Häkchen erlaubt.

(4) KI-Werkzeuge in der Entwicklung: Elblogik setzt bei der Softwareentwicklung KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. Programmierassistenten zur Code-Erstellung, Code-Prüfung und Dokumentation). Elblogik nutzt hierfür nur Dienste, deren Bedingungen eine Verwendung der Eingaben zum Training der Modelle ausschließen und Vertraulichkeit vorsehen. Quellcode, technische Beschreibungen und Anforderungen des Auftrags dürfen mit diesen Werkzeugen verarbeitet werden. Personenbezogene Daten aus Systemen oder Datenbeständen des Kunden (z. B. Produktivdaten, Kundenlisten, Protokolle mit Personenbezug) gibt Elblogik ohne Rechtsgrundlage und ausdrückliche Weisung des Kunden nicht in solche Werkzeuge ein. Der Kunde kann bei Vertragsschluss in Textform verlangen, dass für seinen Auftrag keine externen KI-Werkzeuge eingesetzt werden; ein dadurch entstehender Mehraufwand kann im Angebot berücksichtigt werden.

(5) Verantwortung für den Code: Auch mit KI-Unterstützung erstellte Arbeitsergebnisse prüft Elblogik fachlich und verantwortet sie wie selbst erstellte Arbeitsergebnisse. Für sie gelten die §§ 9, 11 und 19 unverändert. Soweit an rein maschinell erzeugten Bestandteilen keine Urheberrechte entstehen, überträgt Elblogik dem Kunden die Befugnisse daran im Umfang von § 11, soweit dies rechtlich möglich ist.

(6) KI-Funktionen in der Kundensoftware: Baut Elblogik im Auftrag des Kunden KI-Funktionen in dessen Software ein, ist der Kunde als Betreiber für die Einhaltung der für ihn geltenden Pflichten verantwortlich, insbesondere aus der KI-Verordnung (z. B. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50), dem Datenschutzrecht und den Bedingungen des KI-Anbieters. Elblogik setzt vereinbarte technische Maßnahmen, etwa Hinweise und Kennzeichnungen, um. Eine rechtliche Prüfung der Einstufung des KI-Systems schuldet Elblogik nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

§ 14 Wartungsverträge

(1) Gegenstand: Der Wartungsvertrag beruht auf einem Paket mit Monatspreis, monatlichem Zeitkontingent, Reaktionszeit, Leistungsbeschreibung und Mindestlaufzeit. Maßgeblich ist die im Portal angenommene, festgeschriebene Fassung des Vertrags; das Portal zeigt die jeweils gültige Fassung und frühere Fassungen an.

(2) Anliegen: Der Kunde meldet Aufgaben als Anliegen im Portal, wahlweise als „Wunsch“ oder „Fehler“. Anliegen können gemeldet werden, solange der Vertrag aktiv ist oder gekündigt, aber noch nicht beendet ist. Während einer Pause können keine Anliegen gemeldet werden.

(3) Zeitkontingent: Das Zeitkontingent gilt je Kalendermonat (Zeitzone Europe/Berlin). Elblogik erfasst den Aufwand für Anliegen in Schritten von 15 Minuten; die Zeiterfassung ist für den Kunden im Portal einsehbar. Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende und wird weder übertragen noch erstattet.

(4) Mehraufwand: Übersteigt ein Anliegen das verbleibende Kontingent des Monats oder den Leistungsumfang des Pakets, kann Elblogik dafür einen Preis nennen. Die Bearbeitung des darüber hinausgehenden Teils erfolgt erst, nachdem der Kunde den Preis im Portal angenommen hat. Elblogik kann ein Anliegen mit Begründung ablehnen, wenn es nicht vom Wartungsvertrag erfasst ist; es kann dann gesondert angeboten werden.

(5) Reaktionszeit: Elblogik reagiert auf Anliegen innerhalb der im Vertrag vereinbarten Reaktionszeit. Reaktionszeit ist die Zeit bis zu einer ersten qualifizierten Rückmeldung (z. B. Einordnung, Rückfrage oder Beginn der Bearbeitung), nicht bis zur Lösung. Sie läuft nur innerhalb der Geschäftszeiten Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Niedersachsen sowie 24. und 31. Dezember. Eine bestimmte Lösungszeit oder Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

(6) Laufzeit und Kündigung: Der Vertrag beginnt mit der Annahme im Portal und läuft zunächst für die vereinbarte Mindestlaufzeit; danach verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann den Vertrag im Portal per Klick oder in Textform kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende der Mindestlaufzeit, wenn sie bis zu deren Ablauf erklärt wird; danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, das heißt zum Ende des auf die Kündigung folgenden Kalendermonats. Das Portal zeigt das Enddatum vor der Bestätigung an. Der Kunde kann eine Kündigung bis zum Enddatum im Portal zurücknehmen. Elblogik kann den Vertrag in Textform mit denselben Fristen kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt für Elblogik insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsbeträgen oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 5 Abs. 2 oder § 15 vor.

(7) Upgrade und Downgrade: Der Kunde kann jederzeit im Portal auf ein Paket mit größerem Umfang wechseln. Mit Bestätigung der AGB und Klick kommt die Vertragsänderung zustande. Das neue Zeitkontingent und der neue Leistungsumfang gelten sofort, der neue Monatspreis ab dem ersten Tag des Folgemonats. Die Mindestlaufzeit bleibt unverändert. Ein Wechsel auf ein kleineres Paket ist nur nach Vereinbarung mit Elblogik möglich; der Kunde kann ihn im Portal anfragen.

(8) Pause: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde den Vertrag im Portal jeweils für volle Kalendermonate pausieren, insgesamt höchstens drei Monate je Vertragsjahr (gerechnet ab Vertragsbeginn). Die Pause beginnt mit dem nächsten Monatsersten. Für pausierte Monate entfallen der Monatspreis und das Zeitkontingent vollständig; die Leistungspflichten von Elblogik ruhen. Eine geplante Pause kann der Kunde vor ihrem Beginn zurückziehen; eine laufende Pause kann er zum nächsten Monatsersten beenden. Nicht genutzte Pausenmonate werden dem Vertragsjahr wieder gutgeschrieben. Eine Pause verlängert die Laufzeit nicht und hindert eine Kündigung nicht.

(9) Vergütung: Der Monatspreis wird monatlich im Voraus berechnet und ist zu dem in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig; für angebrochene Monate zu Beginn und Ende der Laufzeit wird er anteilig berechnet. Angenommene Preise für Mehraufwand (Absatz 4) werden mit Erledigung des Anliegens fällig. Preisänderungen für bestehende Verträge bedürfen der Zustimmung des Kunden oder einer Änderungskündigung unter Einhaltung der Fristen nach Absatz 6.

(10) Abgrenzung: Die Beseitigung von Mängeln aus Aufträgen innerhalb der Frist nach § 9 Abs. 5 erfolgt kostenlos nach § 9 und wird nicht auf das Zeitkontingent angerechnet.

(11) Zugriff auf Systeme des Kunden: Soweit Wartungsleistungen einen Zugriff auf Systeme, Server oder Konten des Kunden erfordern, räumt der Kunde Elblogik hierfür eigene, auf das Erforderliche beschränkte Zugänge ein (§ 17 Abs. 3). Betrieb, Verfügbarkeit, Absicherung und Datensicherung dieser Systeme obliegen dem Kunden bzw. dem von ihm beauftragten Anbieter, soweit Elblogik einzelne Aufgaben nicht ausdrücklich übernommen hat.

§ 15 Kundenportal

(1) Elblogik legt für den Kunden ein oder mehrere Konten im Portal an und lädt die berechtigten Personen per E-Mail ein. Eine Selbstregistrierung ist nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf Nutzung des Portals besteht nur im Rahmen eines bestehenden oder angebahnten Vertragsverhältnisses.

(2) Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen Passkey (Anmeldung mit dem Gerät, z. B. per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder Geräte-PIN) oder über einen per E-Mail versandten, einmal nutzbaren Anmeldelink, der 15 Minuten gültig ist. Biometrische Merkmale verlassen dabei das Gerät des Nutzers nicht.

(3) Der Kunde hält die Geräte, auf denen Passkeys gespeichert sind, und die E-Mail-Postfächer der eingeladenen Personen gegen unbefugten Zugriff geschützt. Er informiert Elblogik unverzüglich, wenn ein Gerät verloren geht, ein Konto missbraucht wird oder eine Person nicht mehr berechtigt ist. Nicht mehr benötigte Passkeys und aktive Sitzungen kann der Nutzer in seinem Konto selbst entfernen bzw. beenden.

(4) Elblogik kann Konten sperren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch bestehen oder eine Person nicht mehr für den Kunden handeln darf; der Kunde wird hierüber informiert.

(5) Das Portal dient der Abwicklung der Zusammenarbeit (Anfragen, Angebote, Aufträge, Meilensteine, Änderungswünsche, Mängel, Wartungsverträge, Anliegen, Dateien). Benachrichtigungen per E-Mail enthalten nur einen Hinweis und einen Link ins Portal. Rechnungen werden nicht über das Portal, sondern gesondert versandt.

(6) Dateien: Der Kunde kann Dateien in den im Portal angezeigten Formaten und Größen hochladen. Die Dateien werden verschlüsselt gespeichert. Das Portal prüft Dateityp und Größe, führt jedoch keine Virenprüfung durch. Der Kunde lädt nur Dateien hoch, die frei von Schadsoftware sind und zu deren Weitergabe er berechtigt ist. Nicht abgesendete Entwürfe werden nach 24 Stunden automatisch gelöscht. Eigene Dateien kann der Kunde jederzeit selbst löschen. Das Portal ist kein Archiv- oder Datensicherungsdienst; der Kunde bewahrt Originale selbst auf.

(7) Elblogik stellt das Portal mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bereit, schuldet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Ist das Portal nicht erreichbar, können fristgebundene Erklärungen in Textform per E-Mail abgegeben werden.

§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu eigenen Zwecken, insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abrechnung der Verträge, zur Kontoverwaltung, IT-Sicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten, ist Elblogik eigener Verantwortlicher. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter elblogik.de/datenschutz.

(2) Soweit Elblogik personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere bei Wartungs- und Supportzugriffen auf Systeme des Kunden, bei der Verarbeitung von Unterlagen, die der Kunde mit personenbezogenen Daten Dritter im Portal hochlädt, oder beim Einsatz von KI-Funktionen für solche Unterlagen, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag von Elblogik (AVV). Er ist Bestandteil jedes Vertrags, bei dem eine solche Verarbeitung stattfindet, und geht diesen AGB im Widerspruchsfall vor.

(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm bereitgestellten personenbezogenen Daten verantwortlich, insbesondere für Rechtsgrundlagen, Betroffeneninformationen, Einwilligungen, Datenschutzerklärung und Impressum seiner eigenen Software.

§ 17 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsprozesse, Kundendaten, Zugangsdaten, Quellcode und Preise. Sie verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und die Empfänger entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Verarbeitung nach § 13 Abs. 4 bleibt zulässig.

(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht werden, (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) ihr von einem berechtigten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht mitgeteilt werden, (d) von ihr unabhängig entwickelt wurden oder (e) aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen; im letzten Fall informiert die offenlegende Partei die andere, soweit zulässig, vorab.

(3) Zugangsdaten, Schlüssel und Zertifikate des Kunden verwendet Elblogik ausschließlich zur Vertragsdurchführung und speichert sie geschützt. Der Kunde sollte Elblogik eigene, beschränkte Zugänge einräumen und diese nach Abschluss der Arbeiten widerrufen.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von fünf Jahren, für Geschäftsgeheimnisse und Zugangsdaten zeitlich unbegrenzt.

§ 18 Haftung

(1) Elblogik haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, für übernommene Garantien sowie für Ansprüche, deren Begrenzung gesetzlich unzulässig ist.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elblogik nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach Absatz 2 je Schadensfall auf EUR 100.000,00 und je Vertragsjahr auf EUR 200.000,00 begrenzt. Abweichend hiervon ist die Haftung nach Absatz 2 für Schäden im Zusammenhang mit Cyber-, IT-Sicherheits-, Datenschutz-, Datenintegritäts-, Vertraulichkeits-, Verfügbarkeits- oder vergleichbaren Sicherheitsvorfällen je Schadensfall und je Vertragsjahr auf EUR 50.000,00 begrenzt. Soweit eine Haftung nach Absatz 2 Vertragsstrafen oder vergleichbare pauschalierte Ansprüche wegen der Verletzung von Geheimhaltungs-, Datenschutz- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen betrifft, ist die Haftung je Schadensfall und je Vertragsjahr auf EUR 25.000,00 begrenzt. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1 und nicht, soweit sie im Einzelfall den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden unangemessen unterschreiten würden. Die vorgenannten Beträge orientieren sich an den derzeit bestehenden Versicherungsdeckungen von Elblogik. Versicherte Jahreshöchstleistungen stehen nicht exklusiv einem einzelnen Kunden zur Verfügung, sondern gelten kunden- und vertragsübergreifend für alle Versicherungsfälle innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres. Ein Anspruch des Kunden auf Aufrechterhaltung einer bestimmten Versicherung, auf Vorhaltung einer exklusiven Deckungssumme oder auf unmittelbare Leistung aus dem Versicherungsvertrag besteht nicht. Sollte eine individuelle Absicherung durch den Kunden gewünscht sein, kann Elblogik nach Anforderung entsprechende Mehrkosten bei seiner Versicherung anfragen, die sodann durch den Kunden zu tragen sind.

(4) Für den Verlust von Daten haftet Elblogik nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, risikoadäquater und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Dies gilt nicht, soweit Elblogik die Datensicherung im Angebot oder Wartungsvertrag ausdrücklich übernommen hat oder der Schaden auf einer Verletzung von Elblogik obliegenden gesetzlichen Datenschutz-, Sicherheits- oder Auftragsverarbeitungspflichten beruht.

(5) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit solche Schäden nicht bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch waren oder nicht auf einem Fall des Absatzes 1 beruhen.

(6) Elblogik haftet nicht für Verfügbarkeit, Entscheidungen, Richtlinienänderungen, Preise, Sperrungen, Ablehnungen oder sonstige Maßnahmen von Drittanbietern, insbesondere App-Store-Betreibern, Rechenzentrumsbetreibern, KI-Anbietern und Anbietern von Drittdiensten, soweit diese nicht von Elblogik zu vertreten sind. Unberührt bleibt die Haftung für eigene Pflichtverletzungen, insbesondere bei Auswahl, Integration, technischer Umsetzung, Sicherheitsmaßnahmen oder der Verletzung von Informations- und Mitwirkungspflichten.

(7) Für KI-erzeugte, unverbindliche Entwürfe, Ideen, Zeitschätzungen und Preisrahmen (§ 3 Abs. 1, § 13 Abs. 2) haftet Elblogik nur nach Absatz 1.

(8) Soweit die Haftung von Elblogik ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Elblogik.

§ 19 Rechte Dritter und Freistellung

(1) Elblogik steht dafür ein, dass die individuell erstellten Arbeitsergebnisse bei vertragsgemäßer Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Macht ein Dritter solche Rechte geltend, informiert der Kunde Elblogik unverzüglich, überlässt Elblogik, soweit zulässig, die Abwehr und unterstützt diese. Elblogik kann nach eigener Wahl eine Nutzungsberechtigung beschaffen oder die Leistung so ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzt, aber im Wesentlichen den vereinbarten Anforderungen entspricht. Im Übrigen gelten §§ 9 und 19.

(2) Der Kunde stellt Elblogik von Ansprüchen Dritter frei, die auf von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Vorgaben oder Materialien, auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software oder auf einer Verletzung von § 5 Abs. 2, § 13 Abs. 3 oder § 16 Abs. 3 beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit Elblogik den Anspruch zu vertreten hat.

§ 20 Referenznennung

Elblogik nennt den Kunden, sein Logo oder das Projekt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform als Referenz (z. B. auf der Website, in Präsentationen oder Fallbeispielen). Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; bereits gedruckte Materialien müssen nicht zurückgerufen werden. Vertrauliche Informationen werden dabei nicht offengelegt.

§ 21 Beendigung von Aufträgen

(1) Das Recht des Kunden, einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werks nach § 648 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Elblogik steht dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu; es wird vermutet, dass Elblogik 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Bereits abgenommene Meilensteine bleiben unberührt.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform; Kündigungen von Wartungsverträgen können zusätzlich im Portal erklärt werden (§ 14 Abs. 6).

(3) Nach Beendigung gibt Elblogik vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten auf Verlangen heraus und löscht sie im Übrigen nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und der Datenschutzerklärung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 22 Änderungen dieser AGB

(1) Für bestehende Aufträge gilt die bei Annahme vereinbarte AGB-Version fort. Neue Angebote, Preisannahmen und Upgrades beziehen sich auf die jeweils im Portal angegebene aktuelle Version.

(2) Für laufende Wartungsverträge kann Elblogik diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit dies wegen einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Elblogik teilt die Änderungen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; Elblogik weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, gilt die bisherige Fassung fort; beide Parteien können den Vertrag dann mit den Fristen nach § 14 Abs. 6 kündigen. Änderungen, die Hauptleistungen, Preise, Laufzeiten oder die Haftung betreffen, bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Stade. Elblogik ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen Elblogik verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Mängelansprüche nach § 9 Abs. 5. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für sonstige Ansprüche, deren Verjährung gesetzlich nicht verkürzt werden darf; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform; im Portal abgegebene und dort gespeicherte Erklärungen genügen. Individuelle Abreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Elblogik · Florian Zandberg · Am Bahnhof 8A · 21739 Dollern · moin@elblogik.de · +49 1520 3515201

Stand: 28. September 2026 (Version 2026-09-28)